Nach Gewaltexzess des Militärs im Sudan – Flüchtlingsrat fordert Abschiebungsstopp

Presseinformation, 05.06.2019
Angesichts des Gewaltexzesse des Militärs gegen oppositionelle Zivilist/innen im Sudan sowie der
Aufkündigung der Abkommen mit der Opposition durch die Militärregierung erneuert der Flüchtlingsrat
Niedersachsen seine Forderung an die Landesregierung, einen Abschiebungsstopp zu erlassen.
Laut Medienberichten hatte das Militär am Montag ein Protestcamp in Khartoum gestürmt und dabei
mehrere Dutzend Menschen getötet.

„Angesichts der Tatsache, dass die Militärregierung die Situation im Sudan wieder eskaliert, wäre
es absolut verantwortungslos, nun Menschen dorthin abzuschieben. Ein sofortiger Abschiebungsstopp
durch  die  Landesregierung ist daher  die  notwendige Konsequenz“,  fordert Sigmar Walbrecht vom
Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Die Landesregierung hat bisher keinen Abschiebungsstopp erlassen, mit der Begründung, dass sie eine
Lageeinschätzung der Bundesregierung bzw. des Bundesinnenministeriums abwarten wolle. Zudem hat die
Landesregierung das Thema auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz (IMK) in der nächsten
Woche gesetzt und will abhängig von dem Beschluss der IMK die Ausländerbehörden darüber
informieren, ob und in welcher Form Abschiebungen in den Sudan umgesetzt werden, wie das
Innenministerium dem Flüchtlingsrat mitteilte.
Das aktuelle Vorgehen der Militärregierung lässt befürchten, dass sich die Situation im Sudan
weiter verschärft. Die Tatsache, dass die Bundesregierung in Funktion als vorübergehendes Mitglied
im UN-Sicherheitsrat zusammen mit Großbritannien eine Untersuchung der Vorfälle im Sudan durch die
Vereinten Nationen eingefordert hat und überdies ein Treffen des Sicherheitsrates zum Thema
beantragt hat, macht deutlich, dass der Bundesregierung die Brisanz der Lage im Sudan bewusst ist
und die weitere Entwicklung dort nicht einzuschätzen ist.

„Es ist offensichtlich, dass die Bundesregierung für die nähere Zukunft keine verlässlichen
Aussagen zur Sicherheitslage im Sudan treffen kann. Daher ist es notwendig, dass sich die
Landesregierung über einen Abschiebungsstopp für Niedersachsen hinaus auf der IMK für einen
dauerhafteren Abschiebungsstopp auf Bundesebene einsetzt!“, stellt Sigmar Walbrecht fest.

Gleichzeitig erwartet der Flüchtlingsrat, dass das Niedersächsische Innenministerium die
Ausländerbehörden informiert, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen in absehbarer Zeit nicht
umgesetzt werden können und daher mit dieser Begründung entzogene Duldungen und
Beschäftigungserlaubnisse wieder umgehend erteilt werden müssen.

Nachdem einige sudanesische Geflüchtete im März einem Botschaftsdelegierten vorgeführt wurden, um
ggf. Passersatzpapiere auszustellen, sind dem Flüchtlingsrat mehrere Fälle bekannt geworden, in
denen Sudanesen Beschäftigungsverbote verhängt oder Duldungen entzogen wurden. Die
Ausländerbehörden begründen dies sinngemäß damit, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen unmittelbar
bevorstünden.

Kontakt: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. Sigmar Walbrecht Tel.: 0511/84 87 99 73                                          Email: sw@nds-fluerat.org
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