Gemeinsame PM von Pro Asyl und dem Bundesfachverband umF

20. November 2018

Einwanderungsgesetz: Geduldete Schüler/innen, Studierende und Alleinerziehende dürfen nicht
vergessen werden.

Der Bundesfachverband umF und PRO ASYL befürchten, dass der laut Medienberichten erzielte
Kompromiss beim Einwanderungsgesetz zu Bildungsabbrüchen führt, wenn nur eine Beschäftigungsduldung
und nicht gleichzeitig Perspektiven für geduldete Schüler/innen und Studierende geschaffen werden.
Zudem warnen die Organisationen davor, dass die Regelungen für Azubis und Arbeitnehmende ins Leere
laufen, wenn die Beschäftigungsverbote für Geduldete bestehen bleiben.

„Wir befürchten ein Förderprogramm für Schul- und Studienabbrüche“, erklärt Tobias Klaus vom
Bundesfachverband umF. „Wenn Perspektiven für eine Aufenthaltssicherung nur über Arbeit und
Ausbildung bestehen, werden zahlreiche junge Menschen die Schulen verlassen und arbeiten, statt
ihren Bildungsweg fortzusetzen.“ Notwendig ist eine Regelung von der Studierende, Schüler, Azubis
und Arbeitnehmende gleichermaßen profitieren.

Bereits jetzt verlassen viele Jugendliche zu früh die Schule, da sie ihren Aufenthalt nur über die
Ausbildung sichern können. In der pädagogischen Arbeit mit den Jugendlichen wird dieses Problem
unter „Ausbildungszwang“ diskutiert. Bleibt es bei der öffentlich gewordenen Einigung droht ein
„Beschäftigungszwang“ und ein mögliches Abrutschen in prekäre Arbeitsverhältnisse. Ein solcher
Beschäftigungszwang wäre auch gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv, da höhere Bildungsabschlüsse
die beste Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und dauerhaften Leistungsbezug sind.

Der Ansatz greift darüber hinaus zu kurz, wenn Geduldete zum Teil erst gar keine Arbeit aufnehmen
dürfen. „Wir brauchen echte Perspektiven statt eiliger Kompromisse“, erklärt Günter Burkhardt von
PRO ASYL. „Wenn Menschen weiterhin Arbeit und Ausbildung verboten werden kann, läuft jede
Neuregelung ins Leere“.

Laut Medienberichten sieht ein Kompromiss zwischen Union und SPD zum Einwanderungsgesetz eine neue
Beschäftigungsduldung vor, wenn geduldete Schutzsuchende mindestens eineinhalb Jahre mit mindestens
35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Zudem soll es Verbesserungen für
Auszubildende geben. „Personen, die halbtags arbeiten können, wie etwa Alleinerziehende, dürfen
nicht im Stich gelassen werden. Sonst drohen insbesondere
Frauen ausgeschlossen zu werden““,, warnt Burkhardt.